Aktuelles 24.10.2019 (Archiv)
Adblocker ist Frage des Kartellrechts
Der umstrittene Adblocker von eyeo ist in Deutschland vor dem Kartellgericht. In Karlsruhe sieht man Probleme in dieser Hinsicht.Das BGH wirft die Betreiber des Adblock Plus wieder zurück, nachdem letzte Entscheidungen in anderen Fragen grünes Licht für den als 'Wegelagerer' bezeichneten Werbeblockers gegeben haben. Die Nutzung einer Marktbeherrschenden Stellung, die Eyeo hat, ist gegen das Kartellrecht, heißt es nun.
Angeprangert wird damit das Geschäftsmodell, zuerst einen bedeutenden Teil der Werbeerlöse im Web zu blockieren und dann gegen Geld die Freischaltung aus der Blockierung anzubieten. Das Urteil aus dem obersten Gericht zwingt das OLG München nun, das letzte Urteil neu zu sprechen. Damit wurden die bisher wettbewerbsrechtlichen Bedenken zwar nicht verhärtet aber neue kartellrechtliche Hürden geschaffen, die Eyeo doch noch in die Knie zwingen könnten.
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